Allgemeine Geschäftsbedingungen

asanum GmbH

Stand 05/2024- Dienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle von und mit der asanum GmbH getätigten geschäftlichen Transaktionen, insbesondere der Beratung, der Prozessbegleitung und Produktentwicklung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dort die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt die asanum GmbH nicht an, außer es wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung erteilt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die asanum GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung ausführt.

1.3 Änderungen, Ergänzungen sowie alle Nebenabreden, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen betreffen, bedürfen der Schriftform ebenso die Aufhebung der Schriftformklausel.

2. Angebote und Konditionen

2.1 Sämtliche Angebote der asanum GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet, grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag entsteht erst durch die Auftragsbestätigung oder eine entsprechende Leistung.

2.2 Alle inhaltlichen Angaben über die Ausführung von Dienstleistungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung der asanum GmbH verbindlich und sind ansonsten freibleibend.

2.3 Die zu erbringende Leistung richtet sich nach dem Angebotsumfang und wird im Anschluss durch eine rechtsgültige Auftragsbestätigung vereinbart.

2.4 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ausschließlich aller Nebenkosten wie Spesen, Übernachtungen etc. soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

3. Termine / Fristen

3.1 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die Abklärung aller kaufmännischen und organisatorischen Fragen zwischen den Vertragspartnern und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

3.2 Die von der asanum GmbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Dienstleistung innerhalb der Frist vollzogen wurde.

5. Zahlung

5.1 Sämtliche Rechnungen sind ohne jeden Abzug, gebührenfrei auf das von der asanum GmbH genannte Konto zu überweisen. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich.

5.2 Soweit nicht abweichend vereinbart ist bei Erstaufträgen grundsätzlich ein Teilbetrag in Höhe von 30 % der Gesamtrechnungssumme im Voraus zu entrichten. Ein Vertrag kommt erst nach Eingang der Zahlung zustande. Sollte der Besteller bei Erstaufträgen mit der Anzahlung in Verzug geraten, ist die asanum GmbH zum sofortigen Rücktritt aus allen geschlossenen Verträgen und Absprachen berechtig.

5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart gilt ein Zahlungsziel von 7 Kalendertagen.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die asanum GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig zu stellen. Eventuelle Skontovereinbarungen, Rabatte und Preisnachlässe gelten in diesem Fall als verfallen.

5.5 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten p.A. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.

6. Arbeitsvermittlung

6.1 Erhält der Auftraggeber ein Mitarbeiterprofil eines Bewerbers, der sich bereits vor Auftragserteilung an die asanum GmbH beim Auftraggeber beworben hat, so unterrichtet dieser unverzüglich die asanum GmbH.

6.2 Kommt es zwischen einem durch die asanum GmbH vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber zu einem Arbeitsvertrag, so ist bis zu 6 Monaten nach Ende des Vermittlungsauftrages eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern an die asanum GmbH zu bezahlen.

7. Haftung

7.1 Eine Haftung der asanum GmbH entsteht nur durch grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung auf Grund von Beratung und/oder Prozessbegleitung wird nicht übernommen.

7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung der asanum GmbH ausgeschlossen oder eingegrenzt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Übertragung von Rechten und Pflichten

8.1 Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen über die Zulässigkeit von Abtretungsverboten bedürfen die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag zur ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der asanum GmbH.

9. Geheimhaltung

9.1 Alle Unterlagen die im Rahmen einer Beratung, privaten Arbeitsvermittlung oder Prozessunterstützung von der asanum GmbH verwendet werden und zur Verfügung gestellt werden dürfen ohne schriftliche Erlaubnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden. Zuwiderhandlungen führen zu Schadensersatzansprüchen und berechtigen zum Rücktritt von sämtlichen geschlossenen und nicht erfüllten Verträgen.

9.2 Sämtliche personenbezogenen Daten sind nach den aktuellen Vorgaben der EU_DSGVO zu behandeln.

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

10.1 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Verfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Hauptsitz der asanum GmbH. Die asanum GmbH ist berechtigt den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung der asanum GmbH keine abweichenden Angaben ergeben ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.

10.5 Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt selbst für das Schriftformerfordernis.

10.6 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Augsburg, 19.05.2024

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